Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Kunden und Interessenten 

Stand Mai 2024

§1 Allgemeines

 

a.       Alle Dienstleistungen von FLORIAN KROLL Beratung I Coaching I Training (nachfolgend: „Florian Kroll“) unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige, individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.

 

b.       Für die Geschäftsbeziehung zwischen Florian Kroll und dem Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) in ihrem Zeitpunkt der Beratung und weiteren Services gültigen Fassung.

 

c.       Auftraggeber im Sinne von § 1b. sind Unternehmen, Organisationen, Sportvereine, staatliche Einrichtungen und (einzelne) Privatpersonen. Bei z.B. Privatpersonen muss die Volljährigkeit (das 18. Lebensjahr) erreicht sein. 

Geschäftsadresse

 

consult me. - Beratung & Services

FLORIAN KROLL Beratung I Coaching I Training
Herr Florian R. Kroll, M.Sc.

Gebäude P-C-163

Leopoldstraße 2-8

32051 Herford

 

Kontakt & Infos

 

Mobil   +49 (0) 176 - 613 79 354

Mail      [email protected]

 

Web            www.floriankroll.de

USt. IdNr. DE326840621

IHK IdNr. 1191902 - Ostwestfalen zu Bielefeld

 

§2 Vertragsgegenstand

 

a.       Florian Kroll verpflichtet sich, anhand der vertraglich abgeschlossenen Dienstleistung(en), zu einer individuellen, systemisch-psychologisch ausgerichteten Beratung im 1:1, in Gruppen, Teams und im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie zur Unterstützung für das Recruiting und der Vermittlung von Fach- und Führungskräften; im Rahmen von Personalbeschaffung /-suche, Personalauswahl und der erfolgreichen Personalanstellung.

b.       Der Auftraggeber erkennt bei Verträgen zur Beratung, zum Consulting oder zum Recruiting von Fach- und Führungskräften die ursächliche Beratungs-, Such- und Vermittlungstätigkeit von Florian Kroll an.

 

§3 Datenschutz

 

a.       Daten der Auftraggeber, Unternehmen und Privatpersonen oder über zu besetzende Positionen/offene Stellen oder über Bewerbende werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Projektentwicklung erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

§4 Streitigkeiten

 

a.       Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Zusammenhang mit geschlossenen Verträgen zwischen Auftraggeber und Florian Kroll ist Gütersloh, Kreis Gütersloh, NRW, Deutschland.

 

b.       Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die zulässigerweise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.

 

§5 Honorar & Zahlungsbedingungen

 

a.       Der Auftraggeber erhält von Florian Kroll eine schriftliche Rechnung in Papierform (auf Wunsch auch in digitalem .PDF-Format) über das Honorar, das ohne Abzüge innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen ist. Die Begleichung erfolgt in Form einer Überweisung des in der Rechnung ausgewiesenen Rechnungsbetrags auf das Geschäftskonto von Florian Kroll in §5b. Andere Zahlungsmethoden werden nicht akzeptiert.

 

b.       Die Kontoverbindung zum Geschäftskontolautet wie folgt:

 

Kreissparkasse Wiedenbrück

Herr Florian Kroll

IBAN DE31 47853520 0012439600

BIC    WELADED1WDB

 

c.       Fahrtkosten für eine An- und Abreise durch Florian Kroll zum Auftraggeber werden, sofern notwendig, nur nach Absprache mit dem Auftraggeber, gesondert abgerechnet. Die Rechnungsstellung hierfür erfolgt im Rahmen der Leistungsinanspruchnahme und wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Die Zahlung richtet sich nach §5a und §5b.

 

d.       Das von Florian Kroll fällige Honorar wird mit der in Deutschland üblichen Mehrwertsteuer über 19% auf der Rechnung ausgewiesen und zum Netto-Rechnungsbetrag zzgl. beaufschlagt. 

 

§6 Weitere Leistungen

 

a.       Leistungen, die vom Auftraggeber bei Marktbegleitern, Mitbewerbern, anderen Kooperationspartnern oder Dienstleistern (z.B. Seminare, Training, Workshops oder div. Coachings) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Honorar von Florian Kroll enthalten. Die daraus entstehenden Kosten tragen alle im Beratungsprozess beteiligten Parteien selbst und können Florian Kroll nicht in Rechnung gestellt werden.

b.       Entstehen, aufgrund der persönlich ausgewählten Fortbewegungsmittel, zur Wahrnehmung von Terminen im Rahmen des Beratungsprozesses, weitere Kosten (bspw. Fahrtkosten mit dem PKW, ÖPNV, Zug-/Parkticket oder div. Begleitkosten einer Reise) sind diese von allen beteiligten Parteien jeweils in vollem Umfang selbst zu tragen. 

 

§7 Haftung

 

a.       Die von Florian Kroll gemachten Angaben zu einem Auftraggeber beruhen auf den ihm durch den Auftraggeber selbst erteilten Informationen bzw. Informationen durch Dritte. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Florian Kroll daher nicht übernehmen.

 

b.       Gegenüber dem Auftraggeber schließt Florian Kroll jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden (körperliche, seelische Schäden der Gesundheit/Todesfälle o.Ä.) aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Im Übrigen richtet sich die Haftung von Florian Kroll nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet Florian Kroll nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Eine Haftung von Florian Kroll für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. 

 

c.       Florian Kroll haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Auftraggeber mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Somit übernimmt Florian Kroll keine Erfolgsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Auftraggeber, die von ihm selbst gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeits- bzw. Endergebnisse oder Ziele erreicht. Eine Gewährleistung für den Erfolg der Beratung von Florian Kroll ist daher ausgeschlossen.

 

d.       Nimmt der Auftraggeber die Leistungen eines Kooperationsunternehmens oder Anderen von Florian Kroll vermittelten Firmen oder Geschäftspartnern bzw. Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Florian Kroll übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Dienstleistungen, die der Auftraggeber von Diesen erhalten hat.

 

e.       Der Auftraggeber hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und körperliche Verletzungen, die im Rahmen der Dienstleitung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zu Terminen (Beratungsgesprächen/Coachings), die außerhalb des Geschäftssitzes oder verabredeten Beratungsortes stattfinden.

 

f.        Um eventuellen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Auftraggebers genügen zu können, bestehen seitens Florian Kroll diverse Versicherungen, wie z.B. eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung.

 

g.       War ein bei Florian Kroll vorgestellter Auftraggeber bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel bei einer anderen Beratung vorstellig, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Florian Kroll innerhalb von 3 Werktagen zu informieren. In diesem Fall erbringt Florian Kroll keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers, sofern die Sachlage nicht eindeutig zugeordnet ist. Der Auftraggeber kann Florian Kroll jedoch anweisen auch bezüglich mit der Beratung fortzufahren. Unterrichtet der Auftraggeber Florian Kroll nicht innerhalb von 3 Werktagen über diese Situation, so haftet er für den Schaden, welcher Florian Kroll dadurch entstanden ist, dass Florian Kroll mangels rechtzeitiger Benachrichtigung weiterhin tätig gewesen ist.

 

§8 Termine & Verhinderung

a.       Um einen effizienten Prozessfortschritt zu ermöglichen, wird um einen pünktlichen Terminbeginn, zu den mit den beteiligten Parteien abgesprochenen Treffpunkten und Uhrzeiten, gebeten.

 

b.       Bei Verhinderung oder Revidierung hat der Auftraggeber Florian Kroll schnellstmöglich, bis spätestens 24 Stunden vor avisiertem Termin, zu informieren bzw. den Termin abzusagen. Florian Kroll ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten, verspäteten oder ausgefallenen Termin nachzuholen.

 

c.       Sollte die Durchführung von Terminen aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (z.B. Wetterverhältnissen, Staus, Unfällen, privaten Vorfällen etc.) zu gefährlich, unmöglich sein oder nicht zu Stande kommen, findet der Termin an einem anderen Ort statt oder wird auf einen anderen Zeitpunkt verschoben. Die Entscheidung hierzu wird mit allen beteiligten Parteien kommuniziert und einvernehmlich getroffen.

 

§9 Vertragsbestimmungen

 

a.       Zwischen Florian Kroll und dem Auftraggeber werden grundsätzlich befristete Verträge abgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb der ersten 7 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Sollte dies der Fall sein werden dem Auftraggeber keine administrativen, organisatorischen sowie planenden, bereits im Voraus durch Florian Kroll getätigten Leistungen in Rechnung gestellt – danach erfolgt eine in Rechnungstellung der vorangegangen erläuterten (Dienst-)Leistungen; hierbei wird zwischen Langzeit- und Kurzzeit-Verträgen sowie der Relevanz und Signifikanz unterschieden und abgerechnet.

 

b.       Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

 

c.       Ein Vertrag zur Beratung bzw. zum Coaching kann nach §9a nur vor dem Ablauf der 7-Tage-Frist gekündigt bzw. abgesagt werden, ansonsten gilt ebenfalls wie in §9a erklärt die Bestimmung einer grundsätzlichen Befristung eines Vertrags mit einem konkreten Zeitpunkt. Nebenabreden sind möglich und bedürfen der Schriftform. Als Zeitpunkt einer möglichen Inanspruchnahme einer Kündigung gilt der Posteingang bei Florian Kroll (Eingangsstempel). Geht eine Kündigung nach Ablauf der siebentägigen Frist zu, so wird das Honorar dennoch in voller Höhe fällig. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen ist Florian Kroll ebenfalls ohne Abzug zu erstatten; diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Beratungsleistungen in Form von Nebenabreden, die in Anspruch genommen, aber noch nicht vertraglich festgehalten worden sind.

 

d.       Der Anspruch von Florian Kroll auf das gesamte Beratungshonorar wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, durch Abschluss/Unterzeichnung eines gültigen Vertrages zwischen Florian Kroll und Auftraggeber begründet. Dabei ist es unerheblich, ob der Auftraggeber über die im Erstgespräch beschriebenen Fähigkeiten zur Erreichung der selbst gesetzten Ziele tatsächlich verfügt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor dem ersten Beratungstermin oder tritt der Auftraggeber nicht an, so bleibt der Anspruch von Florian Kroll auf das Honorar sowie auf Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.

 

e.       Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Vertrages innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung bei Florian Kroll schriftlich anzuzeigen (Kopie des gültigen Beratungsvertrages).

 

f.        Wird der Beratungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er mit einem anderen durch Florian Kroll vorgeschlagenen und/oder beurteilten Umständen zustande, so berührt dies den Honoraranspruch von Florian Kroll nicht. 



§10 Ersatzansprüche

 

a.       Bei einer unerwarteten oder kurzfristigen Absage seitens Florian Kroll können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die abgesprochene/n Leistung/en und/oder anberaumte Termin/e werden einvernehmlich und nach Absprache mit allen beteiligten Parteien schnellstmöglich neu organisiert und zu einem neuen Termin (Zeitpunkt/Ort) wiederholt.







Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen und/oder personenbezogenen Hauptwörtern wird in diesen AGBs die männliche Form verwendet (bspw. "Kunde" o. "Auftraggeber"). Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung hiermit grundsätzlich für beide Geschlechter. Eine mögliche Sprachform hat lediglich 
redaktionelle Gründe und enthält keine Wertung.