Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden und Interessenten
Stand April 2023
§1 Allgemeines
a. Alle Dienstleistungen von FLORIAN KROLL Personal Training (nachfolgend: „Florian Kroll“) unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige, individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
b. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Florian Kroll und dem Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) in ihrem Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
c. Auftraggeber im Sinne von § 1b. sind Unternehmen, Organisationen, Sportvereine, staatliche Einrichtungen und (einzelne) Privatpersonen. Bei z.B. Privatpersonen muss die Volljährigkeit (das 18. Lebensjahr) erreicht sein.
Geschäftsadresse
FLORIAN KROLL Personal Training
consult me. - Systemische Beratung & Coaching
Herr Florian R. Kroll, M.Sc.
Gebäude P-C-163
Leopoldstraße 2-8
32051 Herford
Kontakt & Infos
Mobil +49 (0) 176 - 613 79 354
Mail kontakt@floriankroll.de
Web www.floriankroll.de
USt. IdNr. DE326840621
IHK IdNr. 1191902 - Ostwestfalen zu Bielefeld
§2 Vertragsgegenstand
a. Florian Kroll verpflichtet sich, anhand der vertraglich abgeschlossenen Leistung, zu einer individuellen, persönlichen Beratung sowie eines vereinbarten Trainings im Rahmen von Gesundheit, Fitness, Prävention oder zu Grundlagen der Ernährung.
§3 Leistungsgegenstand
a. Florian Kroll bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu Trainingsinhalten, zur Sportbekleidungsauswahl, Trainings-Equipment oder Ernährung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
b. Florian Kroll gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich und individuell durch Florian Kroll.
§4 Training
a. Vor Beginn des Trainings werden Ziele, Visionen, Erwartungen sowie Trainingsinhalte (inkl. Mentalcoaching/Sportpsychologie) und das eigentliche Trainingsvorhaben in einem kostenlosen Beratungsgespräch vor Ort bei dem Kunden geklärt und abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten des Trainings mit dem Kunden abgesprochen.
b. Die Dauer einer Trainingseinheit (1:1, Partner) beträgt i.d.R. max. 60 Minuten und kann nach (vorheriger) Absprache mit Florian Kroll unter Berücksichtigung einer neuen Leistungsinanspruchnahme reduziert oder erweitert werden. Ein Abbruch während einer Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenerstattungen oder Zeitgutschriften.
c. Florian Kroll steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und/oder Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten per Telefon, Nachrichtendienst oder E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus allerdings nicht abzuleiten.
§5 Zahlungsbedingungen
a. Der Kunde erhält von Florian Kroll eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen ist. Die Begleichung erfolgt in Form einer Überweisung des in der Rechnung ausgewiesenen Betrags auf das Geschäftskonto von Florian Kroll. Andere Zahlungsmethoden werden nicht akzeptiert.
b. Die Abrechnung erfolgt vor Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung. Die Preise ergeben sich aus den jeweiligen, aktuell ausgewiesenen Preisen. Eine differenzierte Preisgestaltung, durch eine mit dem Kunden erfolgte Absprache, ist möglich.
c. Fahrtkosten für eine An- und Abreise zum Kunden werden, sofern notwendig, nach Absprache mit dem Kunden, gesondert abgerechnet. Die Rechnungsstellung hierfür erfolgt im Rahmen der Leistungsinanspruchnahme und wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Die Zahlung richtet sich nach §5a.
d. Alle ausgewiesenen Preise unter dem Reiter "Leistungen & Preise" dieser Website werden mit der in Deutschland üblichen Mehrwertsteuer von 19% zzgl. beaufschlagt.
§6 Weitere Leistungen
a. Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzten, Physiotherapeuten, Leistungsdiagnostikern etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training mit Florian Kroll enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde selbst und sind von diesem entweder direkt an den Dienstleister zu entrichten oder werden dem Kunden durch Florian Kroll in Rechnung gestellt.
b. Entstehen, aufgrund der ausgewählten Sportarten für das Personal Training, weitere Kosten (bspw. für die Anmietung von Sporthallen, Fitnessstudios, Hallenbädern oder anderen Sportanlagen) sind diese vom Kunden in vollem Umfang selbst zu tragen.
§7 Haftung
a. Das Anamneseprotokoll (zzgl. Rechtsgrundlagen, Erklärung und Haftungsausschluss) ist im Beratungsgespräch mit dem Kunden durchzugehen und auszufüllen. Unterschriften sind durch den Kunden zu leisten, um einen gewissen Rechtsschutz für Florian Kroll zu gewährleisten. Außerdem wird das Anamneseprotokoll geführt, um den Kunden kennenzulernen und dessen Gesundheit nicht zu gefährden sowie Risiken im Training auszuschließen. Florian Kroll unterstellt sich als Personal Trainer der Schweigepflicht (siehe DSGVO).
b. Gegenüber dem Kunden schließt Florian Kroll jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehenden Haftungsbeschränkung betroffen.
c. Florian Kroll haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
d. Nimmt der Kunde die Leistungen eines Kooperationsunternehmens oder Anderen von Florian Kroll vermittelten Firmen oder Geschäftspartnern bzw. Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Florian Kroll übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Dienstleistungen, die der Kunde von Diesen erhalten hat.
e. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
f. Florian Kroll haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. gebrochene Knochen, Verstauchungen, Erkältungen, Infekte, verschmutzte oder beschädigte Kleidung o.Ä.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und/oder Personenschäden sind grundsätzlich vom Kunden selbst zu tragen.
g. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden genügen zu können bestehen seitens des Personal Trainers Florian Kroll diverse Versicherungen, wie z.B. eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung.
§8 Verhinderung
a. Um ein effizientes Training zu ermöglichen, wird um einen pünktlichen Trainingsbeginn, zu den mit dem Kunden abgesprochenen Trainingsorten bzw. -uhrzeiten, gebeten.
b. Bei Verhinderung hat der Kunde Florian Kroll schnellstmöglich, bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn, zu informieren bzw. das Training abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Florian Kroll ist nicht verpflichtet, das nicht selbst verschuldete, verspätete oder ausgefallene Training nachzuholen.
c. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (z.B. Wetterverhältnissen, Staus, Unfällen, Privaten Vorfällen etc.) zu gefährlich, unmöglich sein oder nicht zu Stande kommen, findet das Training an einem anderen Ort statt oder wird auf einen anderen Termin verschoben. Die Entscheidung hierzu wird einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
§9 Vertragsbestimmungen
a. Zwischen Florian Kroll und dem Kunden werden grundsätzlich befristete Verträge abgeschlossen. Der Kunde hat das Recht innerhalb der ersten 7 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Sollte dies der Fall sein werden dem Kunden anteilig administrative, organisatorische sowie planende, bereits im Voraus durch den Personal Trainer Florian Kroll getätigte Leistungen in Rechnung gestellt - hierbei wird zwischen Langzeit- bzw./und Kurzzeit-Verträgen unterschieden und abgerechnet. I.d.R. beläuft sich dieser Anteil auf 50% der ausgewählten Leistung.
b. Eine Kündigung oder das Zurücktreten vom Vertrag ist ausgeschlossen, es sei denn es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrags unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
c. Sollte dennoch eine Kündigung seitens des Vertragsnehmers erwünscht sein, werden dem Kunden alle ausgewählten Leistungen in Rechnung gestellt, sofern keine weiteren mündlichen Absprachen hinsichtlich Kulanz mit Florian Kroll erfolgt sind.
§10 Ersatzansprüche
a. Bei einer unerwarteten oder kurzfristigen Absage seitens Florian Kroll können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die abgesprochene/n Leistung/en und/oder anberaumte (bezahlte) Trainingseinheit/en werden gutgeschrieben oder zu einem anderen Termin wiederholt.
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen und/oder personenbezogenen Hauptwörtern wird in diesen AGBs die männliche Form verwendet (bspw. "Kunde"). Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung hiermit grundsätzlich für beide Geschlechter. Eine mögliche Sprachform hat nur
redaktionelle Gründe und enthält keine Wertung.